Gleichzeitig mit der Beschwerde reichte der Beschwerdeführer daraufhin bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch mit Gesuch um Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 ff. RPG ein für die Dachsanierung, Anheben Vordach, Erstellen eines Lagerraums für Futtermittel, Umzäunung sowie Erstellen eines Laufhofes und weist in der Beschwerde darauf hin, dass die Wiederherstellungsverfügung dadurch aufgeschoben werde.