weitergeführt werde. Die Pferdehaltung sei nur möglich, wenn sie innerhalb des bestehenden Volumens stattfinde und daraus keine Ersatzbauten für die Landwirtschaft erforderlich würden. Ein entsprechendes Baugesuch sei bis 31. Juli 2018 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Ansonsten seien bis 31. Juli 2018 die Metall-Panels zu entfernen und der Allwetterplatz zu renaturieren. Gleichzeitig mit der Beschwerde reichte der Beschwerdeführer daraufhin bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch mit Gesuch um Ausnahmebewilligung gemäss Art.