Der Anbau des Einstellraums an Gebäude Nr. F.________ (zur Lagerung von Futter) gemäss den im Jahre 1999 mit der Sanierung ausgeführten, baulichen Massnahmen ist innert 3 Jahren ersatzlos zu entfernen. 4. Die Umnutzung des Ökonomieraums sowie die Umzäunung und die Erstellung eines Allwetterplatzes für die Pferdehaltung sind nachträglich bewilligen zu lassen, sofern die Pferdehaltung weitergeführt wird. Die Pferdehaltung ist nur möglich, wenn sie innerhalb des bestehenden Volumens stattfindet und daraus keine Ersatzbauten für die Landwirtschaft erforderlich werden. Ein entsprechendes Baugesuch ist bis 31.07.2018 bei der