Im Jahr 2016 seien in den Betriebsdaten sechs Pferde ausgewiesen. Der Tierstandort sei im Bauernhaus Nr. G.________ deklariert. Im Jahr 2018 hätten sich diese Angaben nicht verändert. Eine Begehung erübrige sich daher. Am 20. April 2018 erliess die Gemeinde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Verfügung: