Die Pferdehaltung finde im bestehenden Volumen statt und Ersatzbauten für die Landwirtschaft seien nicht erforderlich. Die Gemeinde leitete diese Stellungnahme per E-Mail dem AGR weiter mit der Bitte um einen Augenschein. Dieses hielt mit Mail vom 5. März 2018 an seiner Stellungnahme fest und führte aus, unter Art. 24e RPG wäre ein Allwetterplatz, jedoch kein Reitplatz möglich. Dazu seien die Pferde innerhalb des rechtmässig bestehenden Gebäudevolumens einzustallen. Falls es sich vorliegend um Pferde des landwirtschaftlichen Betriebes handle, so sei dies durch den Betriebsleiter zu belegen. Im Jahr 2016 seien in den Betriebsdaten sechs Pferde ausgewiesen.