diese bei der Tierdatenbank und beim Landwirtschaftsbetrieb ausweisen und würden in die Düngerbilanz eingerechnet.3 Zudem teilte er in seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2018 mit, die mit Blachen und Wellblech versehene Konstruktion beim Gebäude Nr. F.________, welche für das Einstellen des Pferdeanhängers diente, sei vom Mieter weggeräumt worden. Es werde auch keine Ersatzbaute aufgestellt. Weiter führte er insbesondere aus, dass die Pferdehaltung weitergeführt werde und in diesem Sinne die Umnutzung des Ökonomieraums nachträglich zu bewilligen sei. Die Pferdehaltung finde im bestehenden Volumen statt und Ersatzbauten für die Landwirtschaft seien nicht erforderlich.