Anlässlich einer Besprechung vom 2. November 2017 gewährte die Gemeinde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zur Stellungnahme des AGR. Aufgrund des Schreibens der Gemeinde vom 17. November 2017 erhielt der Beschwerdeführer zudem die Möglichkeit, sich schriftlich zur beabsichtigten Wiederherstellungsverfügung zu äussern. Der Beschwerdeführer brachte gemäss Protokoll der Gemeinde vor, die Pferde gehörten zwar nicht ihm und seiner Frau, sie seien aber ausschliesslich auf ihrem Land und ihren Weiden. Sie seien Nutzer der Pferde und würden