(Teilabbruch Hühnerhaus, Erstellen von zwei Pferdeboxen und Lagerraum; aus Hühnerhof Laufhof für Pferde, Umnutzung Schweinestall in Rinderlaufstall) als zonenkonform. Das LANAT begründet dies damit, dass es sich beim Betrieb des Beschwerdeführers um ein landwirtschaftliches Gewerbe mit 1.817 Standardarbeitskräften (SAK) handelt. In Bezug auf das hier massgebende Baugesuch hielt das LANAT hingegen fest, der Wohn- und Stallteil sei an einen nichtlandwirtschaftlichen Pferdehalter vermietet, das Vorhaben sei deshalb im Lichte von Art. 24 RPG1 (Ausnamebewilligung) zu betrachten.