Lagerraum sowie den bestehenden Laufhof mit flexiblen Panels. Der Beschwerdeführer ist zudem Eigentümer der Parzelle Unterlangenegg Grundbuchblatt Nr. D.________. Beide Parzellen befinden sich in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschutzgebiet E.________. Gemäss Fachbericht vom 31. Mai 2016 erachtet das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) ein anderes, teilweise bereits umgesetztes Vorhaben auf der Parzelle D.________ (Teilabbruch Hühnerhaus, Erstellen von zwei Pferdeboxen und Lagerraum; aus Hühnerhof Laufhof für Pferde, Umnutzung Schweinestall in Rinderlaufstall) als zonenkonform.