1. Mit Schreiben vom 26. Juni 2015 stellte die Gemeinde Unterlangenegg in einem Schreiben an den Beschwerdeführer fest, dass sich die Scheune auf der von ihm verpachteten Parzelle Unterlangenegg Grundbuchblatt Nr C.________ äusserlich verändert habe bzw. ohne Baubewilligung An- und Nebenbauten erstellt worden seien. Sie räumte dem Beschwerdeführer bzw. dem Pächter eine Frist ein, um ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Der Beschwerdeführer reichte für bauliche Änderungen auf der Parzelle Unterlangenegg Grundbuchblatt Nr C.________ am 29. September 2015 ein Baugesuch ein, welches verbessert und ergänzt werden musste.