Auch wären davon keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten. Der Beweisantrag auf Durchführung einer unangekündigten Kontrolle wird abgewiesen. Ein solches Begehren wäre überdies ohnehin an die Gemeindebaupolizeibehörde bzw. den Regierungsstatthalter als untere Aufsichtsbehörde zu richten.