11. Zusätzliche Abklärungen a) Die Beschwerdeführenden machen in den Schlussbemerkungen geltend, aufgrund ihrer Bestreitungen seien weitergehende Abklärungen unverzichtbar. Sie beantragen einerseits eine unangekündigte Kontrolle. Andererseits verlangen sie, die Beschwerdegegnerin sei aufzufordern, ihre Produktionsprozesse nachvollziehbar zu dokumentieren. Anhand dieser Dokumentation könnten die störenden Lärmquellen eruiert, die erforderlichen Massnahmen festgelegt und durchgesetzt werden.