Sie verpflichtet sich, diese Anlage im auf die Rechtskraft der Baubewilligung für die stationäre Anlage folgenden Winter zu realisieren und anschliessend in Betrieb zu nehmen. Wird die Baubewilligung erst nach dem 30. Juni erteilt, so verschiebt sich der Realisierungszeitpunkt um ein Jahr. (…)"