der speziell geschaffenen Nische abgelagert und mit einer Blache abgedeckt. Ausserdem zeigte sich, dass die Rolltorautomatik des Verladetunnels funktionierte. Auch entwichen beim Verladevorgang des Belags keine Dämpfe und es war auch kein Bitumengeruch feststellbar.71 Der Vertreter der Beschwerdegegnerin erklärte zudem, dass es im Spätsommer einen Tordefekt gegeben habe und die Reparatur einige Tage in Anspruch genommen habe. Das deckt sich mit der Beobachtung des Beschwerdeführers 1, wonach das Tor mehrere Male offen gestanden habe, obwohl ein Lastwagen im Verladetunnel beladen worden sei. Tordefekte stellen jedoch die Ausnahme dar.