b) Im Zusammenhang mit der Geruchsproblematik hat die Vorinstanz reagiert und angeordnet, dass Rückschubbeläge und Produktionsüberschüsse nur noch in der vorgesehenen Nische abgelagert werden dürfen und zwingend mit einer Blache abzudecken sind (vgl. Erwägung 8). Ausserdem wurden im Jahr 2010 in drei Kampagnen Geruchskontrollen durchgeführt. Die festgestellten Gerüche wurden als nicht erheblich störend eingestuft. Zudem schloss die Vorinstanz aus den Rückmeldungen der Bevölkerung und auf Nachfrage beim Ortsverein hin, dass weitere Geruchskontrollen nicht angezeigt sind.