h) Die Beschwerdegegnerin erklärte am Augenschein zudem, sie habe mit mehreren Rundschreiben ihre Kunden informiert, dass heisser Belag nicht im Freien, sondern in der dafür vorgesehenen Nische abgeladen werden müsse. Neukunden würden bei der Bestellung telefonisch darauf aufmerksam gemacht.68 Am Augenschein war neben der Nische zudem ein Schild sichtbar. Darauf war in deutscher und französischer Sprache geschrieben, dass heisser Belag nur in der dafür vorgesehenen Nische abgeladen werden darf und unverzüglich mit einer zur Verfügung stehenden Blache abgedeckt werden