Denn durch die drei Seitenwände und die Überdachung besteht ein Raum, der von Witterungseinflüssen abgeschirmt ist und somit nicht im Freien liegt. Vorliegend bezweckt die Auflage die vorsorgliche Beschränkung von Geruchsemissionen. In Verbindung mit der Pflicht, dass heisse Rückschubbeläge abgedeckt werden müssen, erfüllt die Nische diesen Zweck. Zwar ist hier eine Seite, wie die Beschwerdeführenden zutreffend ausführen, offen und die Rückwand nicht vollständig fugendicht abgeschlossen, wie das Foto vom Augenschein zeigt.67 Die emissionsbeschränkende Wirkung der Nische geht dadurch aber nicht verloren.