Die Deponierung von noch nicht ausgekühltem Material in der fraglichen Nische erweise sich von vornherein als formell rechtswidrig. Und selbst wenn die Nische als mit der Auflage kompatibel angesehen würde, sei es mit der Bestätigung der Auflage im baupolizeilichen Verfahren nicht getan. Es sei unverzichtbar, die Missachtung der Auflage unter Strafandrohung zustellen. Auch dies habe die Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung unterlassen.