befindet sich über 100 m von der Liegenschaft der Beschwerdeführenden entfernt. Es ist zwar nicht auszuschliessen, dass beim Abkippen des Materials an diesem Standort Staubemissionen entstehen. Der Staub würde sich aber zum grössten Teil auf der rund 50 m langen Strecke bis zum Rand des Werks ablagern und nicht bis zu den Beschwerdeführenden gelangen. Mit einer höheren Wand oder einer Überdachung liessen sich somit weder die Lärm- noch Staubemissionen zweckmässig reduzieren. Am Augenschein hielt der Vertreter der Beschwerdegegnerin fest, jährlich betrage die Produktionsmenge ungefähr 100'000 Tonnen.