Der Schall, der über die Lärmschutzwand hinausgehe, werde gegen den gegenüberliegenden Hang abgestrahlt. Die Beschaffenheit des Hangs wirke schallvernichtend, weshalb es kaum zu Schallreflexionen komme. Eine 12 m hohe Lärmschutzwand erachte sie als unverhältnismässig.60 Die Ausführungen der Vertreterin des beco überzeugen. Der gegenüberliegende Hang wirkt stark schallabsorbierend. Mit einer 12 m hohen Wand würde sich die Lärmsituation verglichen mit dem heutigen Zustand somit kaum verbessern.