nur beschränkt aufgefangen werden. Eine Lärmschutzwand sei zwingend nötig, um sie vor der lärmigen und staubigen Bearbeitung der Depots im fraglichen Bereich zu schützen. Die Beschwerdeführenden vermögen mit diesem Einwand nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Am Augenschein erklärt die Vertreterin des beco, der Lärm werde dort durch die Verschiebung des Materials mit dem Pneulader durch Kratzen mit der Schaufel am Boden verursacht. Der Lärm gehe gegen den Boden. Die mit Betonquadern realisierte Mauer biete somit eine gute Lärmschutzmassnahme. Der Schall, der über die Lärmschutzwand hinausgehe, werde gegen den gegenüberliegenden Hang abgestrahlt.