Die Produktion des Strassenbelags erfolgt kurzfristig auf Kundenbestellungen hin (sog. Just-in-time-Produktion) und ist grundsätzlich witterungsabhängig. Auch ist die Belagsproduktion saisonal bedingt und die Lagerfähigkeit des Strassenbelags ist sowohl zeitlich wie auch umfangmässig beschränkt. Eine generelle Beschränkung der Tätigkeiten mit Pneuladern und anderen Maschinen während der akustischen Nachtzeit und über Mittag, die für die Belagsproduktion erforderlich sind, würde den Betrieb des Belagswerks stark einschränken und wäre gemessen an der bestehenden Immissionssituation und den bereits realisierten Lärmschutzmassnahmen unverhältnismässig.