Daran vermögen auch die in der Eingabe vom 12. Juli 2018 gerügten Tätigkeiten in den Ruhezeiten nichts zu verändern. Dennoch steht als emissionsbeschränkende Massnahme etwa eine zeitliche Beschränkung von Tätigkeiten mit dem Pneulader während der Nacht- und Mittagszeit zur Diskussion. Pneulader werden einerseits bei der Belagsproduktion und andererseits beim Aufbereitungsbetrieb des Recyclingmaterials eingesetzt. Wie ausgeführt, findet ausserhalb der akustischen Tageszeit (07.00 bis 19.00 Uhr) keine Aufbereitung mit den dazu benötigten Maschinen und Geräten wie Pneulader, Brecher und Raupenbagger statt.