4.8.29 (Befüllen der Silos) vor. Lärmmessungen in der Nacht zeigten vielmehr, dass während des laufenden Betriebs die Lärmimmissionen aus dem Belagswerk objektiv als nicht schädlich und störend einzustufen sind.52 Zudem ist der Betrieb des Belagswerks während der Nachtzeit und über den Mittag durch die Baubewilligung vom 25. Oktober 2007 gedeckt (vgl. Erwägung 2d).