Es komme aber auch vor, dass zwei Monate keine Befüllung stattfinde.48 Am Augenschein führte die Vertreterin des beco zudem aus, dass die Entladung der Silofahrzeuge wegen der Tonhaltigkeit störend wirken könne.49 Diese fachliche Einschätzung der kantonalen Lärmfachstelle deckt sich mit jener der Vorinstanz. Dass der Lärm der Silofahrzeuge wegen der Tonhaltigkeit störend wirken kann, folgt im Übrigen auch aus dem UVB vom 31. Oktober 2006.50 Danach wurde in der Lärmprognose für die Entladung der Silofahrzeuge mit pneumatischen Einrichtungen ein Tonhaltigkeits-Zuschlag von 4 dB(A), d.h. deutlich hörbarer Tongehalt, berücksichtigt.