f) Streitig ist weiter die Wirksamkeit der Lärmschutzwand gemäss der Baubewilligung vom 4. April 2013. Es handelt sich um eine Wand mit horizontal montierten Profilblechen, die an der Seite zum Betriebsareal mit Haircotherm (300g/m2) beschichtet ist.39 Nach dem Produktebeschrieb der Herstellerin kann die Haircotherm Beschichtung, je nach Schichtdicke, eine Schallabsorption von 5 bis 30 Prozent bewirken.40 Der pauschale Einwand der Beschwerdeführenden, die Innenseite der Lärmschutzwand sei nicht mit einem schallabsorbierenden Material ausgekleidet, wie das in der Baubewilligung vom 4. April 2013 verlangt worden sei, geht somit von vornherein fehl.