d) Das Schütten von Kies mit dem Rückschlagen der Klappe hinten an den Lastwagenmulden bewirkte bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden zwar eine Pegelerhöhung. Die Pegel lagen jedoch nur ca. 2 bis 4 dB(A) über dem Grundgeräusch von 51 dB(A) des Bachs.32 Analog zum Kieskippen durfte die Gemeinde im Rahmen einer antizipierten Beweiswürdigung auch beim Abladen des angelieferten Strassenbelags von kurzzeitigen Lärmspitzen von ca. 2 bis 4 dB(A) über dem Grundpegel von 51 dB(A) ausgehen.