Eine derartige Konstellation liegt hier nicht vor: Das Belagswerk wird grundsätzlich bau- und umweltrechtskonform betrieben. Der Betrieb des Belagswerks während der Nachtzeit und über Mittag ist durch die Baubewilligung vom 25. Oktober 2007 bzw. 5. Mai 2008 gedeckt. Anhaltspunkte, dass das Belagswerk anderweitig in Abweichung der rechtskräftigen Baubewilligungen genutzt und betreiben wird, bestehen nicht. Auch hält der Betrieb die massgebenden Immissionsgrenzwerte ein. Dabei ist zu beachten, dass für die Lärmbeurteilung ein Mittelungswert relevant ist, wobei sowohl die Lärmspitzen als auch die durchschnittliche Dauer des Lärms berücksichtigt werden.