Auch im Bereich Lärm sah das Projekt diverse Massnahmen vor, um die Immissionssituation zu verbessern, namentlich die Schalldämmung des Kamins, die Einhausung der Produktionsanlage, die Überdachung der vorgelagerten Mineralstoffdepots und die Erstellung eines rund 4 m hohen Lärmschutzdamms. Aufgrund von Unsicherheiten bei der Lärmprognose wurde angeordnet, dass nach Inbetriebnahme der Anlage an zwei Immissionsorten (Liegenschaft der Beschwerdeführenden und Kehrübelistasse 11) Messungen bei repräsentativen Betriebszuständen durchgeführt werden müssen. Die Baubewilligung vom 25. Oktober 2007 ist, nachdem die BVE drei Auflagen anpasste und zwei Auflagen aufhob, rechtskräftig geworden.