Umweltkoordination und Energie (AUE) zum Ergebnis, dass das Projekt mit den vorgesehenen Schutzmassnahmen und unter Berücksichtigung der Auflagen in allen umweltrelevanten Bereichen der Umweltschutzgesetzgebung entspreche und daher umweltverträglich sei.20 Gestützt darauf erteilte die Gemeinde Köniz für den Produktionsbetrieb mit den beantragten Betriebszeiten (5.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie nach Bedarf Arbeitszeiten in der Nacht) mit Entscheid vom 25. Oktober 2007, unter zahlreichen Auflagen zur vorsorglichen Begrenzung der Emissionen in den Bereichen Luft, Geruch und Lärm, die Baubewilligung. In den Bereichen Luft und Geruch enthielt das Projekt unter