a) Der Betrieb der Belagsaufbereitungsanlage am heutigen Standort wurde 1970, also 15 Jahre vor Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes, aufgenommen.13 Im November 2001 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die UeO "Abbauschwerpunkt Wangental". Das Belagswerk der Beschwerdegegnerin wurde in diese UeO einbezogen. Grund dafür war unter anderem, dass auf diese Weise ausserhalb eines Sanierungsverfahrens nach USG14 Auflagen formuliert werden konnten.15 Art. 37 UeV16 sieht vor, dass das Belagswerk innert drei Jahren nach Inkraftsetzung der UeO eingehaust werden muss. Damit sollte die lärmmässige Sanierung der Anlage erfolgen.17