7. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 16. Februar 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne und die Bestätigung der angefochtenen baupolizeilichen Verfügung. Die Gemeinde Köniz teilt in ihrer Stellungnahme vom 24. Januar 2018 mit, sie verzichte darauf, Anträge zu stellen und sich zur Beschwerde zu äussern.