Die Sache sei an die Einwohnergemeinde Köniz, Bauinspektorat, zurückzuweisen, damit diese nach Vornahme der erforderlichen Abklärungen und vollständiger Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne der Erwägungen neu verfüge. Eventualiter seien durch die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern selber die erforderlichen Massnahmen zur (Wieder)Herstellung des rechtmässigen Zustands und zur Verhinderung störender Lärmund Geruchsimmissionen zu treffen. (…)."