6. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 8. Januar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Köniz, Bauinspektorat, vom 7. Dezember 2017 sei insoweit aufzuheben, als auf die Ergreifung von baupolizeilichen Massnahmen gegen die Beschwerdegegnerin verzichtet wurde. Die Sache sei an die Einwohnergemeinde Köniz, Bauinspektorat, zurückzuweisen, damit diese nach Vornahme der erforderlichen Abklärungen und vollständiger Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne der Erwägungen neu verfüge.