der Angezeigten Frist zur (Wieder-)herstellung des rechtmässigen Zustandes anzusetzen (Art. 46 Abs. 2 BauG). c) geeignete Emissionsbegrenzungen zur Verhinderung störender Lärm- und Geruchsimmissionen anzuordnen. 8 Vgl. Baugesuchsdossier Nr. 1766 der Gemeinde Köniz; Umweltverträglichkeitsbericht / -prüfung (UVB / UVP)