Am 1. Dezember 2015 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Köniz für eine unterirdische Brecheranlage ein Baugesuch ein. Im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens wurde wiederum eine UVP durchgeführt. Mit Gesamtentscheid vom 14. September 2016 bewilligte die Gemeinde das Vorhaben.9 Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.