3. Mit Gesamtentscheid vom 10. August 2015 erteilte die Gemeinde Köniz für die mobile Brecheranlage eine befristete Bewilligung.8 Gleichzeitig wurde die Beschwerdegegnerin gestützt auf die abgeschlossene Vereinbarung mittels Auflage verpflichtet, bis spätestens 1. Dezember 2015 ein Baugesuch für eine unterirdische, stationäre Brecheranlage einzureichen und diese innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren.