Im Gegenzug verpflichteten sich die Beschwerdeführenden, die hängige Einsprache im Baugesuchsverfahren Nr. 17'466 gegen den mobilen Brecher und den UVB zurückzuziehen sowie gegen das zukünftige Baugesuch für die unterirdische Brecheranlage und die Teilüberdachung keine Einsprache zu erheben. Weiter kamen die Parteien überein, dass die Beschwerdeführenden das Belagswerk und dessen Betrieb nach den noch ausstehenden Bewilligungen für die mobile und stationäre Brecheranlage akzeptieren und dagegen keine weiteren behördlichen Massnahmen oder Verfahren einleiten.