Gegen das erneut publizierte Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom 2. Juli 2014 erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen kam zwischen den Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegnerin eine Einigung zustande. In der Vereinbarung verpflichtete sich die Beschwerdegegnerin unter anderem dazu, bis spätestens 1. Dezember 2015 ein Baugesuch einzureichen für eine unterirdische, stationäre Brecheranlage sowie für eine Teilüberdachung des Zwischenlagers für Ausbauasphalt.7 Zudem verpflichtete sich die Beschwerdegegnerin, das Vorhaben nach erteilter Baubewilligung zu realisieren.