Sie hob den Gesamtbauentscheid vom 19. August 2013 auf und wies das Baugesuch vom November 2012 zur Weiterbehandlung und zu neuem Entscheid an die Gemeinde Köniz zurück.6 Die BVE erwog unter anderem, der Brecher unterstehe der UVP-Pflicht und es müsse eine Gesamtbeurteilung der Anlage, d.h. dem gesamten Belagswerk, vorgenommen werden.