Die von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde wies die BVE mit Entscheid vom 16. August 2013 ab (RA Nr. 110/2013/290). Die Lärm- und Sichtschutzwand, die den Schutz der Nachbarschaft vor Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen bezweckt, wurde anfangs 2014 realisiert.