Im März 2012 reichte die I AG.________, die neben der Beschwerdegegnerin auf dem Werkstandort 1 ein Kies- und Betonwerk betreibt, bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für die Verlängerung und Erhöhung der bestehenden Lärm- und Sichtschutzwand am südlichen Rand des Betriebsareals der Beschwerdegegnerin (Parzellen Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ und Nr. H.________).4 Die Gemeinde Köniz erteilte dafür mit Entscheid vom 4. April 2013 die Baubewilligung. Die von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde wies die BVE mit Entscheid vom 16. August 2013 ab (RA Nr. 110/2013/290).