2. Nachdem sich die Beschwerdeführenden im Jahr 2009 über Lärm beklagten, stellt sich heraus, dass auf dem Betriebsareal der Beschwerdegegnerin mithilfe eines mobilen Brechers alter Strassenbelag zerkleinert und anschliessend im Belagswerk als Recyclingmaterial für die Belagsproduktion wiederverwendet wurde. Diese Zerkleinerungsoder Aufbereitungstätigkeit mit dem mobilen Brecher war in der Bewilligung vom 25. Oktober 2007 nicht miteingeschlossen.