Die Anlage wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen und von der Gemeinde Köniz mit Gesamtentscheid vom 25. Oktober 2007 mit zahlreichen Auflagen bewilligt.2 Die Beschwerdegegnerin reichte bei der BVE gegen zehn Auflagen Beschwerde ein. Mit Entscheid vom 5. Mai 2008 hiess die BVE die Beschwerde insoweit gut, als sie drei Auflagen anpasste und zwei Auflagen aufhob.3 Im Übrigen wies sie die Beschwerde ab. Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.