"Abbauschwerpunkt Wangental"1 auf der Parzelle Köniz Gbbl. Nr. F.________ und teilweise auf den Parzellen Nr. G.________ und Nr. H.________. Das Belagswerk wurde 2009 erneuert und erweitert. Die Anlage kann für die Belagsproduktion gewisse Anteile von Recyclingmaterial (sog. Ausbauasphalt) verwenden. Die Anlage wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen und von der Gemeinde Köniz mit Gesamtentscheid vom 25. Oktober 2007 mit zahlreichen Auflagen bewilligt.2 Die Beschwerdegegnerin reichte bei der BVE gegen zehn Auflagen Beschwerde ein.