d) Im Untergeschoss wurde der rechtmässige Zustand von der Beschwerdeführerin jedoch im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens und innert der von der Stadt Biel in der angefochtenen Verfügung gesetzten Frist bereits wiederhergestellt. Gemäss Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 9. Juli 2018 war sie dazu in der Lage, weil ihr 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)