c) Die Beschwerdeführerin hat bei der Stadt Biel am 16. Mai 2018 zwar ein nachträgliches Baugesuch vom 14. Mai 2018 eingereicht. Aus den Baugesuchsplänen des Unter- und Obergeschosses ergibt sich jedoch, dass die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen mit Ausnahme der vollständigen Entfernung der WC- Anlage im Untergeschoss, die grundsätzlich erhalten und lediglich teilweise geändert werden soll, im nachträglichen Baugesuch übernommen und damit von der Beschwerdeführerin akzeptiert wurden.