Süd der Liegenschaft I.________strasse 151 in Biel sei das Beschwerdeverfahren fortzuführen und es sei über folgende Anträge zu entscheiden: 3.1. Ziff. III 3 Abs. 1 der Wiederherstellungsverfügung vom 17. April 2018 sei neu unter Streichung der Worte durch die A.________ wie folgt, eventuell mit einem sinngemäss gleichen anderen Wortlaut, abzufassen: Betreffend der vom F.________ genutzten Räumlichkeiten ist der rechtmässige Zustand durch C.________, D.________ und E.________ bis zum 30. Juni 2018 wie folgt herzustellen: 3.2. Die Frist in Ziff.