Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 bis 4 haben sich nicht vernehmen lassen. In der Folge gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, sich zu der von der Stadt Biel zur Diskussion gestellten Abschreibung des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen. In ihrer Stellungnahme vom 9. Juli 2018 stellt die Beschwerdeführerin folgende Anträge: 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2018/26 4