3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Mai 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt in der Sache folgende Anträge: "1.1. Ziff. Ill 3 Abs. 1 der Wiederherstellungsverfügung vom 17. April 2018 sei neu unter Streichung der Worte durch die A.________ wie folgt, eventuell mit einem sinngemäss gleichen anderen Wortlaut, abzufassen: Betreffend der vom F.________ genutzten Räumlichkeiten ist der rechtmässige Zustand durch C.________, D.________ und E.________ bis zum 30. Juni 2018 wie folgt herzustellen: 1.2. Die Fristen in Ziff.